Samstag, 29. November 2008

Themenbereich Notengebung

Notengebung in B-W

Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung

2. Abschnitt Zeugnisse, Halbjahresinformation, Noten
§ 5 Leistungsnoten

Die Leistungen der Schüler werden mit folgenden Noten bewertet:
sehr gut (1); gut (2); befriedigend (3); ausreichend (4); mangelhaft (5); ungenügend (6)

http://www.vd-bw.de/webvdbw/rechtsdienst.nsf/weblink/6631-21_02.n_1.2.6.5


Notengebung in Dänemark

12 (Die beste Note); 10; 7; 4; 2; 00 (Nicht bestanden); -3

Zwischen dem ersten und siebten Schuljahr erfolgt keine Notengebung im herkömmlichen Sinne. Die Schulen sind verpflichtet, Schüler und Eltern mindestens zweimal jährlich über den Fortschritt der Schüler zu informieren. Vom achten bis zehnten Schuljahr werden Noten in den Fächern gegeben, in denen ein Abschlussexamen gemacht werden kann: Dänisch, Mathematik, Englisch, Physik/Chemie, Deutsch, Latein, Französisch, Kunst, Holzarbeiten, Hauswirtschaft, Maschineschreiben.

http://www.dipf.de/bildungsinformation/ines/ines_v_daen.htm

„Elitedenken ist bei ihnen verpönt. Da ist es nur konsequent weitergedacht, wenn in den unteren Schulklassen nicht nach guten und schlechten Schülern ausgesiebt wird – zumindest nicht auf dem Papier. Niemand soll sich in Dänemark für etwas Besseres halten und niemand entmutigt werden. Selten bleibt ein Schüler sitzen.“

http://www.focus.de/schule/lernen/europaeische-schulsysteme-und150-
teil-5-und150-daenemark-richtig-ernst-wirds-erst-mit-15_aid_231910.html



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